- Ausbildung -



Ausbildungsgang zum Pflegeinstruktor Bobath BIKA®

A. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung

  1. Die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung Krankenschwester / Krankenpfleger oder zum staatlich anerkannten Beruf der Altenpflegerin / des Altenpflegers.
  2. Nach Abschluss der Berufsausbildung mindestens 1 Jahr klinische Tätigkeit mit Hemiplegikern oder anderen Patienten mit Läsionen des ZNS (Fachabteilungen: Neurologie, Innere Medizin, Geriatrie).
  3. Nachgewiesene Teilnahme an einem mindestens 8 - tägigen Bobath-Pflegegrundkurs (Mindeststundenzahl 50) der VeBID oder der BIKA®.
  4. Nachgewiesene Teilnahme an einem Bobathpflegeaufbaukurs.
  5. Die Bewerbung zur Teilnahme an der Ausbildung zum Pflegeinstruktor Bobath erfolgt schriftlich bei der BIKA®.


B. Ausbildungsverlauf

  1. Die Ausbildung beginnt mit der Zulassung zur Teilnahme durch Beschluss des Vorstandes der BIKA® oder dessen Beauftragten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung.
  2. Die BIKA® führt für jeden Pflegeinstruktor Bobath BIKA® Anwärter eine Ausbildungsakte.
  3. Während der Ausbildung zum Pflegeinstruktor Bobath BIKA muss bei einer Vollzeitstelle mindestens 50% der Tätigkeit auf Station am Patienten gearbeitet werden. Bei einer Teilzeitstelle muss diese mindestens die Hälfte einer Vollzeitkraft im Monat betragen und muss vollständig am Patienten auf Station abgeleistet werden. Bei einer Teilzeitkraft unter 50% der Vollzeitstelle verlängert sich entsprechend die Praxiszeit.

C. Rahmenbedingungen für Assistenzen

  1. Assistenzen können ausschließlich bei anerkannten Pflegeinstruktoren Bobath der BIKA® oder Bobath-Instruktoren der VeBID geleistet werden.
  2. Die Assistenzen müssen bei mindestens zwei verschiedenen Pflegeinstruktoren Bobath der BIKA® oder Bobath-Instruktoren der VeBID geleistet werden. Der mitprüfende Bobath-Instruktor der VeBID möchte den Pflegeinstruktor Bobath Anwärter vor der Abschlußassistenz schon kennen gelernt haben, entweder im Rahmen einer Assistenz bei einem Bobathpflegekurs oder im Rahmen der Teilnahme am Grundkurs in der Befundaufnahme und Behandlung Erwachsener mit neurologischen Erkrankungen - das Bobath-Konzept.
  3. Für die Assistenz muss jeweils eine schriftliche Bewerbung beim jeweiligen Kursleiter vorliegen.
  4. Die Unterrichtsanteile des Pflegeinstruktor Bobath BIKA® Anwärters und die sonstigen erbrachten Leistungen während des Kurses werden schriftlich beurteilt.
  5. Drei nichtbestandene Assistenzen bei verschiedenen Instruktoren führen zum Abbruch der Ausbildung
    Die Prüfungsassistenz kann maximal einmal wiederholt werden.
  6. Die schriftlichen Beurteilungen werden zur Ausbildungsakte des Pflegeinstruktor Bobath Anwärters genommen.
  7. Zur Vorbereitung auf die verbindlichen Assistenzen wird zusätzlich die Hospitation / unverbindliche Assistenz bei Bobath-Pflegekursen verschiedener Kursleiter der BIKA® und VeBID empfohlen.
  8. Zusätzliche Hospitationen in der Pflege in anderen Kliniken werden empfohlen. Eine Supervision kann mit einem Pflegeinstruktor Bobath der BIKA® oder einem Bobath Instruktor VeBID vereinbart werden.
  9. Als Ergänzung zur Ausbildung werden zusätzlich folgende Kurse empfohlen:
    - BIKA® - Spezial Kurs
    - Normale Bewegung
    - Didaktik / Methodik
    - Wahrnehmungsprobleme
    - Basale Stimulation
    - Kinästhetik

D. Assistenzen bei Bobath-Pflegekursen

Ein wesentlicher Teil der Ausbildung wird durch diese Assistenzen absolviert.
Nach jeder Assistenz wird evaluiert, der Erfolg dokumentiert und weitere Empfehlungen für die folgenden Lernschritte besprochen.
Ein Minimum von drei erfolgreich abgeschlossenen Assistenzen ist notwendig. Praktisches Arbeiten mit neurologischen Patienten während der Assistenzen ist erforderlich.

I. Assistenz

  1. schriftliche Bewerbung bei einem Bobath-Instruktor VeBID Deutschland oder einem Pflegeinstruktor Bobath BIKA®.
  2. Mindestens ein Jahr klinische / praktische Arbeit mit Patienten mit Läsionen des ZNS vor Beginn der Assistenz in schriftlicher Form nachzuweisen (Arbeitsbescheinigung)
  3. Im Rahmen der 1. Assistenz muss der Pflegeinstruktor Bobath BIKA® Anwärter mindestens zwei abgeschlossene Unterrichtseinheiten zu jeweils einem theoretischen und einem praktischen Inhalt übernehmen.
  4. Bei der praktischen Anleitung der Kursteilnehmer unterstützt der Pflegeinstruktor Bobath BIKA® Anwärter den Bobath-Instruktor VeBID oder den Pflegeinstruktor Bobath BIKA®.

II. Assistenz

  1. schriftliche Bewerbung bei einem Bobath-Instruktor VeBID Deutschland oder einem Pflegeinstruktor Bobath BIKA®.
  2. zwischen der 1. und der 2. Assistenz mindestens ein Jahr klinische / praktische Tätigkeit mit Patienten mit Läsionen des ZNS in schriftlicher Form nachzuweisen (Arbeitsbescheinigung).
  3. Während dieser praktischen Tätigkeit muss eine Pflegesequenz mit Videodokumentation nach Absprache mit dem Instruktor der 1. Assistenz durchgeführt werden. Die Videodokumentation dient der Lernzielkontrolle und wird nach besprochen.
  4. Vor der 2. Assistenz sollte der F.O.T.T™ - Kurs absolviert sein.
  5. Im Rahmen der 2. Assistenz muss der Pflegeinstruktor Bobath Anwärter mindestens vier abgeschlossene Unterrichtseinheiten zu jeweils zwei theoretischen und zwei praktischen Inhalten übernehmen.
  6. Ein praktischer Unterrichtsinhalt muss als Pflegedemonstration mit einem Patienten gestaltet werden.

III. und weitere Assistenzen

  1. schriftliche Bewerbung bei einem Pflegeinstruktor Bobath BIKA® und / oder einem Bobath-Instruktor VeBID.
  2. Zwischen der 2. und der 3. Assistenz mindestens ein Jahr klinische Arbeit mit Patienten mit Läsionen des ZNS in schriftlicher Form nachzuweisen (Arbeitsbescheinigung).
  3. Vor der 3. Assistenz muss der Pflegeinstruktor Bobath Anwärter bei einem 3-wöchigen Bobath-Grundkurs Hemiplegie Erwachsener für Therapeuten und Ärzte, von einem VeBID - Instruktor geleitet, teilnehmen und in diesem Rahmen eine pflegerelevante Projektarbeit schreiben.
  4. Im Rahmen der 3. Assistenz muss der Pflegeinstruktor Bobath Anwärter mindestens sechs abgeschlossene Unterrichtseinheiten zu jeweils drei praktischen und drei theoretischen Inhalten übernehmen.
  5. Ein praktischer Unterrichtsinhalt muss als Pflegedemonstration mit einem Patienten gestaltet werden.
  6. Die 3. Assistenz kann die frühestmögliche Prüfungsassistenz sein.

Letzte Assistenz / Prüfungsassistenz

  1. schriftlich Bewerbung bei einem Pflegeinstruktor Bobath BIKA® und einem Bobath-Instruktor VeBID Deutschland und beim 1. Vorsitzenden der BIKA®
  2. theoretische und praktische Unterrichtsinhalte siehe 3. Assistenz
  3. Die Qualifikation zum Pflegeinstruktor Bobath findet während dieser Assistenz durch einen Bobath Instruktor VeBID Deutschland und einem Pflegeinstruktor Bobath BIKA® statt.
  4. Für die Qualifizierung braucht es den Konsens beider Kursleiter in der Beurteilung, ihre Stimmen sind gleichberechtigt.
  5. Die Ernennung zum Pflegeinstruktor Bobath BIKA® wird von den beiden Kursleitern durchgeführt.


Dieser Ausbildungsgang wurde am 28. April 1996 gemeinsam von der Bobath Initiative für Kranken und Altenpflege (BIKA®) e.V. und dem Verein der deutschen Bobath-Instruktoren (VeBID) e.V. im Albertinenhaus in Hamburg verbindlich verabschiedet.

Stand 14. März 2004

Gabi Jacobs
1. Vorsitzende der BIKA®