Ausbildungsgang
zum Pflegeinstruktor Bobath BIKA®
A.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung
- Die Erlaubnis
zur Berufsbezeichnung Krankenschwester / Krankenpfleger oder zum
staatlich anerkannten Beruf der Altenpflegerin / des Altenpflegers.
- Nach Abschluss
der Berufsausbildung mindestens 1 Jahr klinische Tätigkeit mit
Hemiplegikern oder anderen Patienten mit Läsionen des ZNS (Fachabteilungen:
Neurologie, Innere Medizin, Geriatrie).
- Nachgewiesene
Teilnahme an einem mindestens 8 - tägigen Bobath-Pflegegrundkurs
(Mindeststundenzahl 50) der VeBID oder der BIKA®.
- Nachgewiesene
Teilnahme an einem Bobathpflegeaufbaukurs.
- Die Bewerbung
zur Teilnahme an der Ausbildung zum Pflegeinstruktor Bobath erfolgt
schriftlich bei der BIKA®.
B. Ausbildungsverlauf
- Die Ausbildung
beginnt mit der Zulassung zur Teilnahme durch Beschluss des Vorstandes
der BIKA® oder dessen Beauftragten. Es besteht kein Rechtsanspruch
auf die Zulassung.
- Die BIKA®
führt für jeden Pflegeinstruktor Bobath BIKA® Anwärter eine Ausbildungsakte.
- Während
der Ausbildung zum Pflegeinstruktor Bobath BIKA muss bei einer
Vollzeitstelle mindestens 50% der Tätigkeit auf Station am Patienten
gearbeitet werden. Bei einer Teilzeitstelle muss diese mindestens
die Hälfte einer Vollzeitkraft im Monat betragen und muss vollständig
am Patienten auf Station abgeleistet werden. Bei einer Teilzeitkraft
unter 50% der Vollzeitstelle verlängert sich entsprechend die
Praxiszeit.
C.
Rahmenbedingungen für Assistenzen
- Assistenzen
können ausschließlich bei anerkannten Pflegeinstruktoren Bobath
der BIKA® oder Bobath-Instruktoren der VeBID geleistet werden.
- Die Assistenzen
müssen bei mindestens zwei verschiedenen Pflegeinstruktoren Bobath
der BIKA® oder Bobath-Instruktoren der VeBID geleistet werden.
Der mitprüfende Bobath-Instruktor der VeBID möchte den Pflegeinstruktor
Bobath Anwärter vor der Abschlußassistenz schon kennen gelernt
haben, entweder im Rahmen einer Assistenz bei einem Bobathpflegekurs
oder im Rahmen der Teilnahme am Grundkurs in der Befundaufnahme
und Behandlung Erwachsener mit neurologischen Erkrankungen - das
Bobath-Konzept.
- Für die
Assistenz muss jeweils eine schriftliche Bewerbung beim jeweiligen
Kursleiter vorliegen.
- Die Unterrichtsanteile
des Pflegeinstruktor Bobath BIKA® Anwärters und die sonstigen
erbrachten Leistungen während des Kurses werden schriftlich beurteilt.
- Drei nichtbestandene
Assistenzen bei verschiedenen Instruktoren führen zum Abbruch
der Ausbildung
Die Prüfungsassistenz kann maximal einmal wiederholt werden.
- Die schriftlichen
Beurteilungen werden zur Ausbildungsakte des Pflegeinstruktor
Bobath Anwärters genommen.
- Zur Vorbereitung
auf die verbindlichen Assistenzen wird zusätzlich die Hospitation
/ unverbindliche Assistenz bei Bobath-Pflegekursen verschiedener
Kursleiter der BIKA® und VeBID empfohlen.
- Zusätzliche
Hospitationen in der Pflege in anderen Kliniken werden empfohlen.
Eine Supervision kann mit einem Pflegeinstruktor Bobath der BIKA®
oder einem Bobath Instruktor VeBID vereinbart werden.
- Als Ergänzung
zur Ausbildung werden zusätzlich folgende Kurse empfohlen:
- BIKA® - Spezial Kurs
- Normale Bewegung
- Didaktik / Methodik
- Wahrnehmungsprobleme
- Basale Stimulation
- Kinästhetik
D.
Assistenzen bei Bobath-Pflegekursen
Ein wesentlicher
Teil der Ausbildung wird durch diese Assistenzen absolviert.
Nach jeder Assistenz wird evaluiert, der Erfolg dokumentiert und
weitere Empfehlungen für die folgenden Lernschritte besprochen.
Ein Minimum von drei erfolgreich abgeschlossenen Assistenzen ist
notwendig. Praktisches Arbeiten mit neurologischen Patienten während
der Assistenzen ist erforderlich.
I. Assistenz
- schriftliche
Bewerbung bei einem Bobath-Instruktor VeBID Deutschland oder einem
Pflegeinstruktor Bobath BIKA®.
- Mindestens
ein Jahr klinische / praktische Arbeit mit Patienten mit Läsionen
des ZNS vor Beginn der Assistenz in schriftlicher Form nachzuweisen
(Arbeitsbescheinigung)
- Im Rahmen
der 1. Assistenz muss der Pflegeinstruktor Bobath BIKA® Anwärter
mindestens zwei abgeschlossene Unterrichtseinheiten zu jeweils
einem theoretischen und einem praktischen Inhalt übernehmen.
- Bei der
praktischen Anleitung der Kursteilnehmer unterstützt der Pflegeinstruktor
Bobath BIKA® Anwärter den Bobath-Instruktor VeBID oder den Pflegeinstruktor
Bobath BIKA®.
II. Assistenz
- schriftliche
Bewerbung bei einem Bobath-Instruktor VeBID Deutschland oder einem
Pflegeinstruktor Bobath BIKA®.
- zwischen
der 1. und der 2. Assistenz mindestens ein Jahr klinische / praktische
Tätigkeit mit Patienten mit Läsionen des ZNS in schriftlicher
Form nachzuweisen (Arbeitsbescheinigung).
- Während
dieser praktischen Tätigkeit muss eine Pflegesequenz mit Videodokumentation
nach Absprache mit dem Instruktor der 1. Assistenz durchgeführt
werden. Die Videodokumentation dient der Lernzielkontrolle und
wird nach besprochen.
- Vor der
2. Assistenz sollte der F.O.T.T™ - Kurs absolviert sein.
- Im Rahmen
der 2. Assistenz muss der Pflegeinstruktor Bobath Anwärter mindestens
vier abgeschlossene Unterrichtseinheiten zu jeweils zwei theoretischen
und zwei praktischen Inhalten übernehmen.
- Ein praktischer
Unterrichtsinhalt muss als Pflegedemonstration mit einem Patienten
gestaltet werden.
III. und weitere
Assistenzen
- schriftliche
Bewerbung bei einem Pflegeinstruktor Bobath BIKA® und / oder einem
Bobath-Instruktor VeBID.
- Zwischen
der 2. und der 3. Assistenz mindestens ein Jahr klinische Arbeit
mit Patienten mit Läsionen des ZNS in schriftlicher Form nachzuweisen
(Arbeitsbescheinigung).
- Vor der
3. Assistenz muss der Pflegeinstruktor Bobath Anwärter bei einem
3-wöchigen Bobath-Grundkurs Hemiplegie Erwachsener für Therapeuten
und Ärzte, von einem VeBID - Instruktor geleitet, teilnehmen und
in diesem Rahmen eine pflegerelevante Projektarbeit schreiben.
- Im Rahmen
der 3. Assistenz muss der Pflegeinstruktor Bobath Anwärter mindestens
sechs abgeschlossene Unterrichtseinheiten zu jeweils drei praktischen
und drei theoretischen Inhalten übernehmen.
- Ein praktischer
Unterrichtsinhalt muss als Pflegedemonstration mit einem Patienten
gestaltet werden.
- Die 3. Assistenz
kann die frühestmögliche Prüfungsassistenz sein.
Letzte Assistenz
/ Prüfungsassistenz
- schriftlich
Bewerbung bei einem Pflegeinstruktor Bobath BIKA® und einem Bobath-Instruktor
VeBID Deutschland und beim 1. Vorsitzenden der BIKA®
- theoretische
und praktische Unterrichtsinhalte siehe 3. Assistenz
- Die Qualifikation
zum Pflegeinstruktor Bobath findet während dieser Assistenz durch
einen Bobath Instruktor VeBID Deutschland und einem Pflegeinstruktor
Bobath BIKA® statt.
- Für die
Qualifizierung braucht es den Konsens beider Kursleiter in der
Beurteilung, ihre Stimmen sind gleichberechtigt.
- Die Ernennung
zum Pflegeinstruktor Bobath BIKA® wird von den beiden Kursleitern
durchgeführt.
Dieser Ausbildungsgang wurde am 28. April 1996 gemeinsam von der
Bobath Initiative für Kranken und Altenpflege (BIKA®) e.V. und dem
Verein der deutschen Bobath-Instruktoren (VeBID) e.V. im Albertinenhaus
in Hamburg verbindlich verabschiedet.
Stand 14. März 2004
Gabi Jacobs
1. Vorsitzende der BIKA®
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